Wasservorlage eines Membranausdehnungsgefäßes
Als Wasservorlage eines
Membranausdehnungsgefäßes bezeichnet man den Mindestwasserstand im Gefäß und muss
das Volumen, welches aufgrund von systembedingten Wasserverlusten entsteht ausgleichen. Die
Wasservorlage muss bei einem Nennvolumen des
Membranausdehnungsgefäßes größer 15 Liter mindestens 0,5 % des Anlagenvolumens
betragen. Bei einem Nennvolumen des
Membranausdehnungsgefäßes kleiner 15 Liter muss die Wasservorlage mindestens 20 %
des Anlagenvolumens entsprechen.
Anmerkung:
Die Wasservorlage darf jedoch in keinem Fall 3 Liter
unterschreiten.
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Symbol oder Abkürzung: |
VV |
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Übliche Einheit: |
l |
| Gleichung: |
Für Membranausdehnungsgefäße mit mehr als 15 Liter Nennvolumen: VV=0,005*VA Für Membranausdehnungsgefäße mit einem kleineren Nennvolumen als 15 Liter: VV=0,2*VA |