Wasservorlage eines Membranausdehnungsgefäßes

Als Wasservorlage eines Membranausdehnungsgefäßes bezeichnet man den Mindestwasserstand im Gefäß und muss das Volumen, welches aufgrund von systembedingten Wasserverlusten entsteht ausgleichen. Die Wasservorlage muss bei einem Nennvolumen des Membranausdehnungsgefäßes größer 15 Liter mindestens 0,5 % des Anlagenvolumens betragen. Bei einem Nennvolumen des Membranausdehnungsgefäßes kleiner 15 Liter muss die Wasservorlage mindestens 20 % des Anlagenvolumens entsprechen.
Anmerkung:
Die Wasservorlage darf jedoch in keinem Fall 3 Liter unterschreiten.

Symbol oder Abkürzung:

VV

Übliche Einheit:

l

Gleichung:

Für Membranausdehnungsgefäße mit mehr als 15 Liter Nennvolumen:

VV=0,005*VA

Für Membranausdehnungsgefäße mit einem kleineren Nennvolumen als 15 Liter:

VV=0,2*VA