Vorrangschaltung
Die Vorrangschaltung wird durch die vorrangige Erwärmung des Warmwassers im
Trinkwassererwärmer gegenüber dem des Heizbetriebs gekennzeichnet. Bei einer
Vorrangschaltung wird für die Ermittlung der Gesamtwärmeleistung nur die üblicherweise
größere Wärmeleistung für die Trinkwassererwärmung beachtet. Die geringere Wärmeleistung der
Heizlast wird, da der Heizbetrieb nachgeschaltet ist nicht zur Gesamtwärmeleistung
gezählt.