Vorrangschaltung

Die Vorrangschaltung wird durch die vorrangige Erwärmung des Warmwassers im Trinkwassererwärmer gegenüber dem des Heizbetriebs gekennzeichnet. Bei einer Vorrangschaltung wird für die Ermittlung der Gesamtwärmeleistung nur die üblicherweise größere Wärmeleistung für die Trinkwassererwärmung beachtet. Die geringere Wärmeleistung der Heizlast wird, da der Heizbetrieb nachgeschaltet ist nicht zur Gesamtwärmeleistung gezählt.