30-Sekunden-Regel

„Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf maximal 30 Sek. nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25 °C nicht übersteigen und die Temperatur des Trinkwassers warm muss mindestens 55 °C erreichen.“

DIN 1988-200, 3.8 Betriebstemperatur

Da Kalt- und Warmwasserleitungen häufig mit Zirkulations- und Heizungsleitungen in Installationsschächten verlegt werden, gleichen sich die Wassertemperaturen während der Stillstandszeiten recht schnell an. Die Überprüfung dieser Regel erfolgt im Fall einer Begutachtung auf der Grundlage von Temperatur-Zapfprofilen an den jeweiligen Entnahmearmaturen. Sie ist bei aktuellen juristischen Auseinandersetzungen zur Verkeimung, insbesondere von Trinkwasser-Installationen kalt, von großer Bedeutung.

Werden die vorgenannten Regeln eingehalten, kann die Trinkwasser-Installation höchstwahrscheinlich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend betrieben werden. Ist dies nicht der Fall kann von einem Planungs-/Ausführungsfehler ausgegangen werden.

Anmerkung:
In Trinkwasser-Installationen kalt ist es daher zwingend erforderlich, die Einhaltung dieser Regel bereits während der Planung zu überprüfen.

In Trinkwasser-Installationen warm ist dies nicht nötig. Hier wird bei einer Berechnung mit STUDIO standardmäßig die 3-Liter-Regel überprüft, die eine strengere Anforderung darstellt. Wird die 3-Liter-Regel eingehalten, wird automatisch auch die 30-Sekunden-Regel erfüllt.

Abbildung 1. Temperatur-Zapfprofil an einer Entnahmearmatur für Trinkwasser kalt

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