Auslegung einer Abwasserhebeanlage

Zur Auslegung einer Abwasserhebeanlage, werden der Gesamtzufluss der Entwässerungsobjekte und die Gesamtförderhöhe benötigt.

Anhand des Soll-Betriebspunkts und dem Ist-Betriebspunkt wird die Abwasserhebeanlage ausgewählt. Dabei müssen der Förderstrom und die Förderhöhe einer Abwasserhebeanlage im Ist-Betriebspunkt größer oder gleich dem Gesamtzufluss und der Gesamtförderhöhe (=Soll-Betriebspunkt) sein. Dabei muss das Nutzvolumen der Abwasserhebeanlage mindestens 20 Liter betragen und größer als das Volumen in der Druckleitung über dem Rückflussverhinderer bis zur Rückstauschleife sein. Die Fließgeschwindigkeit in der Druckleitung müssen nach DIN EN 12056-4 mindestens 0,7 m/s und maximal 2,3 m/s betragen.