Zur Auslegung einer Abwasserhebeanlage,
werden der Gesamtzufluss der Entwässerungsobjekte und die Gesamtförderhöhe
benötigt.
Anhand des Soll-Betriebspunkts und dem Ist-Betriebspunkt wird die
Abwasserhebeanlage ausgewählt. Dabei müssen der Förderstrom
und die Förderhöhe einer Abwasserhebeanlage im
Ist-Betriebspunkt größer oder gleich dem Gesamtzufluss und der Gesamtförderhöhe
(=Soll-Betriebspunkt) sein. Dabei muss das Nutzvolumen der
Abwasserhebeanlage mindestens 20 Liter betragen und größer als das Volumen in der
Druckleitung über dem Rückflussverhinderer bis zur Rückstauschleife sein. Die
Fließgeschwindigkeit in der Druckleitung müssen nach DIN EN 12056-4 mindestens 0,7 m/s
und maximal 2,3 m/s betragen.
