Geruchverschlusshöhe

Die Geruchsverschlusshöhe wird auch als Sperrwasserhöhe bezeichnet und stellt die Höhe der Wassersäule im Geruchsverschluss dar, die das Austreten von Abwasser- und Kanalgasen verhindert. Der durch den Abflussvorgang verursachte Sperrwasserverlust darf die Geruchsverschlusshöhe um nicht mehr als 25 mm reduzieren. Die Einhaltung der geforderten Mindestgeruchverschlusshöhe nach DIN EN 12056-2, 5.4 bzw. DIN 1986-100, 7.2 ist Voraussetzung für die Vermeidung von Geruchsbelästigungen in Gebäuden durch austretende Abwasser- und Kanalgase.