Gleichzeitigkeit von Abwasserhebeanlagen nach DIN 1986-100
Nach DIN 1986-100 Absatz 14.8 ist bei mehreren Abwasserhebeanlagen die Anlage mit dem größten Förderstrom zu 100%, die zweitgrößte mit 40% und alle weiteren Abwasserhebeanlage mit 10% der Gesamtförderleistung zu berücksichtigen.