Trinkwasser

In der Trinkwasserverordnung, welche die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch regelt, wird Trinkwasser als jedes Wasser bezeichnet, welches im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist. Nach der Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser u.a. so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.

Die DIN 2000 beschreibt Trinkwasser als lebensnotwendig und nicht ersetzbar und dass das Trinkwasser farblos, klar, kühl und geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein muss. Es wird als hygienisch einwandfrei angesehen, wenn Stoffe nur in Konzentrationen enthalten sind, die bei lebenslangen Genuss und Gebrauch eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht erwarten lassen.