Abwasserhebeanlage zur begrenzten Nutzung
Die Abwasserhebeanlage zur begrenzten Nutzung gemäß DIN EN 12050-3, auch Kleinhebeanlagen bezeichnet, sorgt für eine rückstausichere Gebäudeentwässerung unterhalb der Rückstauebene. Es kommen dabei Anlagen mit einem kleineren Nutzvolumen als 20 Liter zum Einsatz.
Die Kleinhebeanlage sammelt und hebt automatisch das fäkalienhaltige und fäkalienfreie Abwasser über die Rückstauebene. Alle einleitenden Entwässerungsgegenstände müssen sich im selben Raum wie die Kleinhebeanlage befinden.
Kleinhebeanlagen für fäkalienhaltige Abwasser dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene vorhanden ist und zusätzlich maximal ein Handwaschbecken, eine Dusche oder ein Bidet angeschlossen ist. Es dürfen keine weiteren Entwässerungsgegenstände direkt oder indirekt angeschlossen werden.
Kleinhebeanlagen für fäkalienfreie Abwasser dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn maximal ein Handwaschbecken, ein Spülbecken und zusätzlich ein weiterer Entwässerungsgegenstand, beispielsweise eine Badewanne, Dusche, Urinal, Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine, angeschlossen sind. Es dürfen keine weiteren Entwässerungsgegenstände direkt oder indirekt angeschlossen werden.